Mindesthaltbarkeitsdatum von Textilschlingen gost. Textilschlingen - Normen und Regeln für die Ablehnung. Wichtige Standards für das Zurückweisen von Stahlseilen verschiedener Hebevorrichtungen

Gemäß den Anforderungen der „Branchenübergreifenden Regeln zum Arbeitsschutz beim Be- und Entladen und Absetzen von Gütern“ POT RM-007-98 müssen Anschläger die Anschlagmittel vor dem Einsatz prüfen. Ingenieure und Techniker, die für die Instandhaltung von Hebemaschinen in gutem Zustand verantwortlich sind, und Personen, die für den sicheren Betrieb von Kränen und anderen Hebemaschinen verantwortlich sind, sollten die Schlingen alle 10 Tage und selten verwendete abnehmbare Lastaufnahmemittel überprüfen, bevor sie an die Arbeit gehen. Bei der Kontrolle der Anschlagmittel ist auf den Zustand der Anschlagseile, Haken, Aufhänger, die Flechtstelle der Anschlagseile und den Zustand der Quetschstellen der Buchsen zu achten.

Schlingen dürfen nicht arbeiten, in denen:

- es gibt kein (oder beschädigtes) Etikett oder Pass für die Schlinge;
- Knoten, Verdrehungen, Knicke und Falten an den Seilen;
- die Anzahl der sichtbaren Brüche in den Außendrähten des Seils die in der Tabelle angegebene übersteigt:

Verringerung des Durchmessers des Seils aufgrund von Verschleiß oder Korrosion um 7 % oder mehr (auch ohne sichtbare Brüche);
- Verringerung des Durchmessers der Außendrähte aufgrund von Verschleiß oder Korrosion um 40 % oder mehr;
- Verringerung des Seildurchmessers um 10 % aufgrund von Kernschäden;
- Bruch mindestens einer Litze;
- Extrusion des Kerns;
- Schäden durch Temperatur oder Lichtbogen;
- Verformung der Kausche oder Verschleiß ihres Abschnitts um mehr als 15 %;
- Risse in der Druckhülse oder Größenänderungen um mehr als 10 % des Originals;
- Es gibt keine Sicherheitsverriegelungen an Haken oder anderen Greifelementen.

An Aufhängern, Gliedern, Haken und anderen Elementen der Schlinge ist nicht erlaubt:

- Risse, Gefangenschaft, Delaminierung, Risse und Haarrisse;
- Verschleiß der Oberfläche der Elemente oder lokale Dellen, die zu einer Verringerung der Querschnittsfläche um 10 % oder mehr führen;
- das Vorhandensein von Restverformungen, die zu einer Änderung der ursprünglichen Größe des Elements um mehr als 3 % führen;
- Schäden an Schraubverbindungen und anderen Befestigungselementen. Die Reparatur von Seilschlingen ist verboten.

Herstellergarantie

Die Schlinge wurde 3 Minuten lang mit einer statischen Belastung getestet, die die Tragfähigkeit um das 1,25-fache überstieg. Die Schlinge wird gemäß den Anforderungen von PB - 10-382-00, GOST 25573-82 und RD-10-33-93 hergestellt. Garantiezeit für den Betrieb der Schlinge nach GOST 25573-82 im Einschichtbetrieb 3 (drei) Monate für Schlingen vom Typ SKP und SKK und 6 (sechs) Monate für andere Typen und gemäß RD-10-33-93 - im Einschichtbetrieb innerhalb von 3 Monaten für alle Anschlagmittelarten ab Inbetriebnahme. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Hersteller, die durch sein Verschulden verursachten Mängel unentgeltlich zu beseitigen.

Herstellung, Betrieb, Prüfung, Konstruktion, Installation und Reparatur von Hebevorrichtungen muss RD 012-97 strikt einhalten. Unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen wird die Kontrolle von Stahlschlingen alle zehn Tage oder monatlich vor dem Betrieb durchgeführt. Eine regelmäßige Überprüfung mit Fehlersuchgeräten wird empfohlen. Geräte helfen, den Verschleißgrad der Schlingen, das Vorhandensein von Rost und Brüche zu bestimmen.

Auf solche Bereiche wird bei jeder Kontrolle besonders geachtet: Befestigung Kabelanschlusspunkte bei jedem Design, Stellen mit erhöhtem Verschleiß, Bereiche zum Abdichten der Produktenden und zum Durchführen von Strukturelementen.

Zur Steuerung gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • indirekt. Zur Beurteilung des technischen Zustands des Gehänges wird ein integrales Verfahren für Winkel- und Längenverformungen verwendet;
  • visuell. Die Inspektion wird von Spezialisten mit spezieller Ausrüstung durchgeführt;
  • Fehlererkennung. Die Geräte ermöglichen die Durchführung von Ultraschall-, Röntgen-, magnetoskopische Inspektion;
  • instrumental. Dies impliziert die Verwendung von Messgeräten, die den Verschleißgrad der Drähte und den Querschnitt des Seils anzeigen.

Was sind die Kriterien für die Ablehnung von Stahlschlingen?

  • Es gibt eine Abnutzung des Querschnitts der oberen Drahtschicht um 40%, die Länge der beschädigten Stelle wird nicht berücksichtigt.
  • Der Querschnitt der Stahlschlinge verringerte sich um 7 % oder mehr aufgrund der Wirkung von Korrosion auf ihrer Oberfläche. Stahlschlingen müssen auch dann zurückgewiesen werden, wenn der Kern durch Reißen und inneren Verschleiß um 10 % beschädigt ist (wenn das Produkt niedrig rotiert, wird die Schlinge mit einem Indikator von 3 % zurückgewiesen).
  • Ein Drahtbruch von 40% macht sich bemerkbar.
  • Der Querschnitt erhöhte sich um 7%, was durch eine Änderung der Kerngröße unter dem Einfluss plötzlicher Temperaturänderungen verursacht wird. Dieses Phänomen ist äußerst gefährlich.
  • Die Stärke der Drähte entspricht nicht den Standards bestimmter Hebegeräte. Die Prüfung erfolgt mit Fehlerdetektor.
  • Spürbare Abflachung des Seils über die Länge, die durch erhöhten Verschleiß der Blocklitze verursacht wird.
  • Es wird eine Wellenbildung beobachtet, die einer Spiralform entlang der Längsachse der Schlinge ähnelt. Auch dieser Fall ist äußerst gefährlich.
  • Bei einer Sichtprüfung wurden Falten, Verdrehungen, Verformungen und Knicke festgestellt.

Die oben genannten Mängel machen das Produkt weniger langlebig und zuverlässig, sodass Stahlschlingen sofort abgelehnt werden.

Ein Beispiel für die Zurückweisung von Stahlschlingen

Durch das Schweißen gelangt geschmolzenes Metall in das Kabel, das auch durch elektrischen Strom negativ beeinflusst wird. Die Zurückweisung der Stahlschlinge erfolgt in diesem Fall durch den Einfluss hoher Temperatur, die wiederum verbrannte Stellen auf dem Produkt bildet, Rußrückstände machen sich bemerkbar und eine Farbänderung wird beobachtet.


Woher dw -
Stimmen die Richtungen der Wendel der Welligkeit und der Seildrehung nicht überein, sind die Stufen der Wendel der Welligkeit und der Seildrehung ungleich oder stimmt einer der Parameter überein, wird das Seil zurückgewiesen bei d c > 1,33 d. Die Länge des betrachteten Abschnitts des Seils sollte nicht überschritten werden 25d.
7.10. Seile dürfen nicht weiterverarbeitet werden, wenn sie Folgendes feststellen: korbförmige Verformung (Abb. 15); Kernextrusion (Abb. 10); Extrusion von Drähten oder Litzenbündeln (Abb. 14); lokale Vergrößerung des Seildurchmessers (Abb. 12); lokale Verringerung des Seildurchmessers (Abb. 9); Quetschungen (Abb. 13); Drehungen (Abb. 16); Falten (Abb. 17); Knicke; Schäden durch Temperatureinflüsse oder Lichtbogenentladung.

8. Ablehnungsnormen für abnehmbare Lastaufnahmemittel aus Stahlseilen (Seil
Schlingen)

8.1. Entsprechend der Anzahl der Drahtbrüche werden Anschlagseile zurückgewiesen, wenn die Anzahl der Brüche in den Außendrähten in einem der Schlingenäste die in der Tabelle angegebene übersteigt. 13.

Tabelle 13

Normen für die Zurückweisung von Anschlagseilen nach der Anzahl von Drahtbrüchen in einem Zweig von Doppelschlagseilen

Die Anzahl der möglichen Drahtbrüche im Anschlagseilabschnitt
Länge

30d

8.2. Verringert sich der Durchmesser des Anschlagseils durch Oberflächenverschleiß (Abb. 5) oder Korrosion (Abb. 6) um 7 % oder mehr im Vergleich zum Nenndurchmesser, wird das Anschlagseil auch ohne sichtbaren Draht zurückgewiesen geht kaputt.
8.3. Bei einer Verringerung des Durchmessers des Anschlagseils um 10 % infolge einer Beschädigung des Kerns - innerer Verschleiß, Faltenbildung, Bruch usw. die Schlinge wird auch ohne sichtbare Drahtbrüche zurückgewiesen (Abb. 8).
8.4. Wenn die Anschlagseile Oberflächenverschleiß oder Korrosion der Drähte aufweisen, sollte die Anzahl der Brüche als Zeichen der Zurückweisung gemäß den Angaben in der Tabelle reduziert werden. 3.
8.5. Bei einer verschleißbedingten Abnahme des Anfangsdurchmessers der Außendrähte (siehe Abb. 5, e) um 40 % oder mehr wird das Anschlagseil zurückgewiesen, wenn ihre Anzahl gleich oder größer als die Rückweisungsindikatoren für Brüche ist.
8.6. Werden ein oder mehrere gebrochene Schlingenstränge im Anschlagseil gefunden, darf nicht weitergearbeitet werden.
8.7. Die Welligkeit des Anschlagseilstrangs wird durch die Steigung und Richtung seiner Spirale charakterisiert (Abb. 12). Wenn die Richtungen der Welligkeitsspirale und der Seildrehung zusammenfallen und die Stufen der Welligkeitsspirale gleich sind Hb und Seilstränge H das Seil wird bei d abgewiesen v>1,08 d, wo dw - der Durchmesser der Wellenspirale, d der Nenndurchmesser des Seils.
Stimmen die Richtungen der Wendel der Welligkeit und der Seildrehung nicht überein, sind die Stufen der Wendel der Welligkeit und der Seildrehung ungleich oder stimmt einer der Parameter überein, wird das Seil zurückgewiesen wann dv > 1,33 d. Die Länge des betrachteten Seilabschnitts sollte 25 nicht überschreiten d.
8.8. Anschlagseile dürfen nicht weiterverarbeitet werden, wenn sie folgendes feststellen: korbförmige Verformung (Abb. 15); Extrusion des Kerns (Abb. 10); Extrusion von Drähten oder Litzenbündeln (Abb. 14); lokale Vergrößerung des Seildurchmessers (Abb. 12); lokale Verringerung des Seildurchmessers (Abb. 9); Quetschungen (Abb. 13); Drehungen (Abb. 16); Falten (Abb. 17); Knicke; Schäden durch Temperatureinflüsse oder Lichtbogenentladung.
8.9. Anschlagseile werden mit einem Längenunterschied der Äste aufgrund einer Restdehnung von mehr als 3 % nach dem Einlaufen aussortiert.

Anhang

BEISPIELE FÜR DIE ABLEHNUNG VON STAHLSEILEN

1. Kranseile
1.1. Bei einer Sichtprüfung des Seils mit einem Durchmesser von 18,0 mm des Haupthubwerks des Brückenkrans stellte sich heraus, dass es zu Brüchen in den Drähten des Seils kam. Zählen Sie die Anzahl der Unterbrechungen mithilfe einer Schablone in Form eines Linealsegments (Sie können auch ein Segment eines Maßbands als Schablone usw. verwenden) mit einer Länge 6d(für dieses Seil beträgt die Länge der Schablone 6 x 18,0 = 108 mm) zeigte, dass in dem Abschnitt des Seils mit der maximalen Anzahl von Brüchen innerhalb der Länge der Schablone 6d 12 gebrochene Drähte paarweise vorhanden sind, was entspricht zu 6 Pausen.
Ausgangsdaten zur Ermittlung des Ablehnungskennzeichens sind:

Betriebsart des Hebemechanismus gemäß dem Pass des Krans, M4;

Seilausführung, bestimmt nach Zertifikat für das Seil, 6x16 (1 + 6 + 6/6) + 1o.s. gemäß GOST 2688-80 Schlagtyp LK-R (Litzen eines linearen Kontaktseils mit einer Außenschicht aus Drähten mit unterschiedlichen Durchmessern), Kreuzschlag.
Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 4. Für dieses Seil beträgt der Rückweisungsindex bei Länge 6d 5, da am Seil mit Hilfe einer Schablone ein Abschnitt der Länge 6d mit 6 Brüchen gefunden wurde, ist das Seil zurückzuweisen.
1.2. Bei der Untersuchung eines Seils mit einem Durchmesser von 20,5 mm des Hubwerks des Portalkrans stellte sich heraus, dass Drähte am Seil gebrochen waren. Steuerung der Anzahl der Pausen mit: Die Vorlage ergab, dass die maximale Anzahl der Pausen pro Länge 6d(6 x 20,5 = 123 mm) - 7.
Funktionsweise des Mechanismus, laut Pass des Krans, M5. Seilkonstruktion laut Zertifikat: 6х19(1+9+9)+1o.s. nach GOST 3077-80 Verlegungstyp LK-O (Litzen mit linearem Kontakt mit gleichen Drahtdurchmessern in der Außenschicht jeder Litze), Kreuzverlegung.
Der Ablehnungsindikator für dieses Seil gemäß der Tabelle. 4, es gibt 6 Brüche auf der Länge 6d, daher sollte das Seil zurückgewiesen werden.
1.3. Bei der Untersuchung des Seils GOST 2688-80 der Turmdrehkran-Frachtwinde stellte sich heraus, dass es keine Drahtbrüche gab
Die äußere Oberfläche des Seils hat Verschleiß. Die Messung des Seildurchmessers mit einem Messschieber ergab, dass bei einem Seilnenndurchmesser von 19,5 mm sein Durchmesser 18,1 mm betrug. Gemäß Ziffer 3.3. Wenn der Seildurchmesser infolge von Oberflächenverschleiß um 7 % oder mehr abnimmt, wird das Seil zurückgewiesen. In diesem Fall hat sich der Durchmesser des Seils um 19,5 - 18,1 = 1,4 mm verringert, das ist:

Daher ist dieses Seil abzulehnen.
1.4. An einem Seil mit einem Durchmesser von 13,5 mm einer Auslegerwinde eines Autokrans wurde im Betrieb ein Abschnitt mit starken Drahtbrüchen festgestellt. Das Zählen der Brüche mit einer Schablone mit einer Länge von 6d (6x13,5=81 mm) ergab, dass die maximale Anzahl der Brüche bei dieser Länge 5 beträgt. Das Zählen der Brüche mit einer Schablone mit einer Länge von 30d (30x13,5=405 mm) ergab einen Abschnitt mit 15 Unterbrechungen.
Funktionsweise des Mechanismus laut Pass M4. Laut Zertifikat ist das Seil nach GOST 7668-80 Kreuzschlag hergestellt.
Rückweisungsindikatoren für Drahtbruch gemäß Tabelle. 4, für einen bestimmten Modus und Seildesign auf einer Länge 6d- 7 Pausen, am Ende 30d- 14.
Obwohl das Seil gemäß der Anzahl der Unterbrechungen in der Länge 6d betrieben werden kann, sollte es daher gemäß dem zweiten Indikator (der Anzahl der Unterbrechungen im Abschnitt 30d) abgelehnt werden.

2. Aufzugseile
2.1. Bei der Untersuchung von zwei Zugseilen mit einem Durchmesser von 12,0 mm für einen Lastenaufzug stellte sich heraus, dass eines davon Drahtbrüche aufwies. Das Zählen der Anzahl der Brüche unter Verwendung einer Schablone mit einer Länge von 6d (für diese Seile beträgt die Länge der Schablone 6x12,0 = 72,0 mm) ergab, dass bei diesem Seil eine Länge vorhanden war 6d Die maximale Anzahl der Pausen beträgt 12.
Anfangsdaten für die Seilabweisung:

Der anfängliche Sicherheitsfaktor, bestimmt durch den Aufzugspass, 11;

Seilausführung, ermittelt nach Seilgutachten, 6x19(1+6+6/6)+1o.s. nach GOST 2688-80, LK-R Kreuzlage.
Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 7 und Absatz 4.7.
Der Ablehnungsindikator für eine Länge von 6d beträgt 12 Pausen. Wenn man bedenkt, dass die Länge 6d Seil wurden 12 Brüche festgestellt, dieses Seil muss zurückgewiesen werden. Abschnitt 4.7 bestätigt, dass es erlaubt ist, ein verschlisseneres Seil zu ersetzen, wenn die Kabine an zwei Seilen aufgehängt ist.
2.2. Bei der Untersuchung der Seile eines Lastenaufzugs mit Treibscheibe stellte sich heraus, dass alle drei Seile mit einem Durchmesser von 14,0 mm Drahtbrüche aufwiesen. Unter Verwendung einer Schablone der Länge 6 d und 30 d (für ein gegebenes Seil beträgt ihre Länge 6 x 14 = 84 mm bzw. 30 x 14 = 420 mm) wurde festgestellt, dass bei einer Länge von 30 d die Anzahl der Brüche an jedem der drei Seile zunimmt 30 nicht überschreiten, jedoch hatte eines der Seile der Länge 6d 20 Brüche, an den anderen beiden jeweils 15 und 14.
Die Anfangsdaten für die Seilabweisung sind:

Der anfängliche Sicherheitsfaktor, bestimmt durch den Aufzugspass, 9;

Das Design des Seils, bestimmt durch das Zertifikat für das Seil, 6x19 (1 + 9 + 9) + 1o.s. nach GOST 3077-80, LK-O, Kreuzlage.
Die Ablehnung dieser Seile erfolgt gemäß Tabelle. 7 und Absatz 4.8. Der Ablehnungsindikator für eine Länge von 30d beträgt 32 Pausen,
bei Länge 6d - 16. Gemäß Ziffer 4.8. ab drei Seilen erfolgt deren Zurückweisung nach dem arithmetischen Mittelwert, der aus der größten Anzahl von Brüchen auf einer Länge von 6d jedes Seils ermittelt wird. Arithmetisches Mittel
gleich:

was größer ist als der Zurückweisungsindex gleich 16, daher sollte das Seil mit der Anzahl der Brüche gleich 20 zurückgewiesen werden (wenn die Anzahl der Brüche an den anderen beiden Seilen festgestellt wird, obwohl die Brüche an ihnen nicht festgestellt wurden den Rückweisungsindex erreichen, aber nahe daran sind, wird empfohlen, alle drei Seile auszutauschen).

3. Seile von Aufzügen (Türmen)
3.1. Bei der Untersuchung des Hubseils mit einem Durchmesser von 13,0 mm der Winde stellte sich heraus, dass es zu Drahtbrüchen am Seil kam. Das Zählen der Brüche unter Verwendung einer Schablone mit einer Länge von 6 d (für ein gegebenes Seil beträgt die Länge einer solchen Schablone 6 x 13,0 = 78 mm) ergab, dass die maximale Anzahl von Brüchen auf einer Länge von 6 d 11 beträgt.
Seilausführung, ermittelt nach Seilgutachten, 6x19(1+6+6/6)+1o.s. nach GOST 2688-80, LK-R, Kreuzlage.

Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 9. Der Zurückweisungsindex für dieses Seil auf der Länge des kontrollierten Abschnitts 6d ist 10, da die maximale Anzahl von Brüchen auf dieser Länge 11 beträgt, sollte das Seil zurückgewiesen werden.
3.2. Bei der wiederkehrenden Überprüfung des am Turm betriebenen Seils stellte sich heraus, dass am Seil Drahtbrüche mit einem Durchmesser von 15,0 mm auftraten. Das Auszählen mit einer Schablone mit einer Länge von 6 d (6 x 15,0 = 90 mm) ergab, dass die maximale Anzahl von Brüchen bei dieser Länge 10 beträgt. Die Verwendung einer anderen Schablone mit einer Länge von 30 d (30 x 15,0 = 450 mm) zeigte sich dass es auf dem Seil einen Abschnitt mit einer Länge von 30d mit 29 Unterbrechungen gibt.
Seilausführung laut Zertifikat 6x19(H+9+9)+1o.s. nach GOST 3077-80, LK-O, Kreuzlage.
Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 9. Die Rückweisungswerte für dieses Seil bei Länge 6d und 30d sind 14 bzw. 28, daher sollte das Seil entsprechend der Anzahl der Brüche auf der Seillänge 30d zurückgewiesen werden.

4. Seile von Seilbahnen und Schrägseilaufzügen (Standseilbahnen)
4.1. Bei der Untersuchung eines Zugseils mit einem Durchmesser von 19,5 mm, das an einer Lastenseilbahn betrieben wurde, stellte sich heraus, dass es zu Drahtbrüchen kam. Das Zählen der Brüche unter Verwendung einer 6d langen Schablone (6x19,5=117 mm) ergab, dass die maximale Anzahl von Brüchen bei dieser Länge 15 betrug.
Seilausführung laut Zertifikat 6x19(1+9+9)+1o.s. nach GOST 3077-80, LK-O, Kreuzschlag; Seilfestigkeitsfaktor laut Zertifikat - 6.
Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 11. Die Zurückweisungsanzeige dieses Seils auf der Länge des kontrollierten Abschnitts 6d - 14. Daher sollte das Seil zurückgewiesen werden.
4.2. Bei der Untersuchung eines Zugseils mit einem Durchmesser von 19,5 mm, das an einer Personenseilbahn (PPKD) betrieben wurde, stellte sich heraus, dass am Seil eine erhebliche Anzahl von Drahtbrüchen vorhanden war. Das Zählen von Brüchen unter Verwendung von Schablonen mit einer Länge von 6 d (6 x 19,5 = 117 mm) und 30 d (30 x 19,5 = 585 mm) zeigte die maximale Anzahl von Brüchen in diesen Abschnitten, 2 bzw. 6.
Seilausführung laut Zertifikat 6x19(1+9+9)+1o.s. nach GOST 3077-80, LK-O, einseitige Verlegung; Festigkeitsfaktor 4,5.
Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 11 und 6.14. Die Rückweisungsindikatoren dieses Seils in den Abschnitten 6d und 30d unter Berücksichtigung von Abschnitt 6.4 (wo es heißt, dass bei PPKD die in Tabelle 11 angegebenen Rückweisungsraten gegenüber den Gesamtindikatoren mit einem Sicherheitsabstand von bis zu 6 halbiert sind). , 3 und 6.
Daher ist dieses Seil abzulehnen, weil die Anzahl der Brüche auf einer Länge von 30d ist größer als der in Tabelle 11 angegebene Rückweisungsindex, gleich 12 und halbiert gemäß Abschnitt 6.4.
4.3. Bei der Untersuchung des Tragseils mit einem Durchmesser von 17,5 mm, das bei der PPKD betrieben wurde, stellte sich heraus, dass die Anzahl der Drahtbrüche an den Seilen die maximal zulässige Anzahl nicht überschritt, das Seil jedoch merklich korrodiert war. Die Messung des Seildurchmessers mit einem Messschieber nach gründlicher Reinigung der Außenfläche des Seilabschnitts bis zu einem metallischen Glanz zeigte, dass der Seildurchmesser abnahm und gleich 16,2 mm wurde.
Die Zurückweisung dieses Seils erfolgt gemäß Abschnitt 6.3, wo es erforderlich ist, ein zweilagiges Seil zurückzuweisen, wenn sein Durchmesser infolge von Oberflächenverschleiß oder Korrosion um 7 % oder mehr abnimmt. Die Abnahme des Durchmessers dieses Seils war:

daher sollte das Seil zurückgewiesen werden.
4.4. Bei der Schichtkontrolle des Tragseils mit einem Durchmesser von 45 mm wurden Brüche in den Profildrähten festgestellt. Das Zählen von Brüchen mit einer 30d langen Schablone (30 x 45 = 1350 mm) ergab, dass die maximale Anzahl von Brüchen auf dieser Seillänge 5 beträgt.
Die Konstruktion des Seils laut Zertifikat ist eine geschlossene Konstruktion mit 21 Z-förmigen Drähten in der Außenschicht, GOST 7675-73.
Die Zurückweisung eines solchen Seils erfolgt gemäß Abschnitt 6.15, der besagt, dass die tragenden Seile einer geschlossenen Struktur zur Zurückweisung unterliegen, wenn 16,6 % der Außendrähte in einem Abschnitt der Länge 30d brechen. Brüche von 5 Drähten sind:

daher sollte dieses Seil zurückgewiesen werden.

5. Seile auswechselbarer Hebevorrichtungen und Winden
5.1. Bei der Untersuchung eines Seils mit einem Durchmesser von 11 mm, das während der Installation als festes (zum Spannen) verwendet wurde, stellte sich heraus, dass es Drahtbrüche gab. Das Zählen von Brüchen mit zwei Schablonen - 6d (6x11 = 66 mm) und 30d (30x11 = 330 mm) lang zeigte, dass die maximale Anzahl von Brüchen in der Länge 6d- 2, Länge 30d - 6.
Seildesign - 6x19(1+6+6/6)+7x7(1+6) nach GOST 14954-80, LK-R.
Die Absage des Seils erfolgt gemäß Tabelle. 12. Rückweisungsindikatoren für Brüche für dieses Seil bei Länge 6d - 2, bei Länge 30d - 5. Daher muss dieses Seil bei beiden Rückweisungsindikatoren zurückgewiesen werden.

6. Anschlagseile
6.1. Bei der Untersuchung eines Anschlagseils mit einem Durchmesser von 12,0 mm stellte sich heraus, dass daran Drahtbrüche vorhanden waren. Das Zählen von Unterbrechungen unter Verwendung von drei Schablonen: Länge 3d (3x12=36), 6d (6x12=72 mm) und 30d (30x12=360 mm) zeigte, dass die maximale Anzahl von Unterbrechungen auf einer Länge von 3d 3 ist, auf einer Länge von 6d - 5, bei Länge 30d - 17.
Die Ablehnung dieser Schlinge erfolgt gemäß Tabelle. 13.
Ablehnungsquoten in Abschnitten der Länge 3d, 6d bzw. 30d? 4, 6 und 16. Daher ist dieses Anschlagseil bei einer Länge von 30d nach dem Ablehnungsindex abzulehnen.
6.2. Bei der Untersuchung der Seilschlinge stellte sich heraus, dass darin ein Strang abgerissen war. Die Zurückweisung dieser Schlinge erfolgt gemäß Abschnitt 8.6., der besagt, dass, wenn ein Bruch in einem oder mehreren gebrochenen Strängen der Schlinge in der Seilschlinge festgestellt wird, die Schlinge zurückgewiesen werden sollte. Daher unterliegt diese Anschlagseile der Außerbetriebnahme.
6.3. Bei der Untersuchung einer Seilschlinge mit einem Durchmesser von 17,5 mm vor der Arbeit stellte sich heraus, dass die Außendrähte stark verschlissen waren und die Oberfläche der Schlinge einen charakteristischen Glanz aufwies. Die Messung des Durchmessers des aufgrund von Bruch hervorstehenden Außendrahts, die unter Verwendung eines Mikrometers durchgeführt wurde, zeigte, dass der Durchmesser des Außendrahts 0,83 mm betrug. Das Zählen der abgenutzten Drähte mit einer Schablone mit einer Länge von 3 d (3 x 17,5 = 52,5 mm) ergab, dass die maximale Anzahl abgenutzter Drähte bei einer Länge von 3 d 5 beträgt.
Seilkonstruktion 6x19(1+9+9)+1o.s. Gemäß GOST 3077-80, LK-O, Kreuzschlag, beträgt der Durchmesser der Drähte der Außenschicht in den Litzen 1,4 mm.
Das Anschlagseil wird gemäß Abschnitt 8.5. zurückgewiesen, wenn es erforderlich ist, das Anschlagseil zurückzuweisen, wenn der Anfangsdurchmesser der Außendrähte infolge von Verschleiß um 40 % oder mehr abnimmt, wenn ihre Anzahl gleich oder größer als die Zurückweisung ist Preise für Pausen.
Rückweisungsindex für Drahtbruch auf einer Länge von 3d - 4. Vorausgesetzt, dass der Verschleiß des Außendrahts gleich ist:

und die maximale Anzahl abgenutzter Drähte auf einer Länge von 3d 5 ist, was mehr als die Ablehnungsindikatoren ist, sollte die Seilschlinge zurückgewiesen werden.

Rückweisungsquoten für Anschlagseile aus Stahlseilen

  1. 1. Die Ausschleusung von Schlingen aus in Betrieb befindlichen Stahlseilen (Seilen) erfolgt nach der Anzahl der Drahtbrüche über die Länge einer Schlaglänge. Die Ablehnung von Seilen aus Drähten gleichen Durchmessers erfolgt gemäß den Angaben in Tabelle. 1 und Figur (nachfolgend sind Figuren nicht gezeigt).
  2. 2. Die Seilschlagneigung wird wie folgt bestimmt. Auf der Oberfläche einer beliebigen Litze (siehe Abbildung) wird eine Markierung (Punkt A) angebracht, von der aus entlang der Mittelachse des Seils so viele Litzen gezählt werden, wie es im Querschnitt des Seils gibt (z ein sechssträngiges Seil), und auf dem nächsten Strang nach der Zählung (in diesem Fall auf dem siebten) wird eine zweite Markierung angebracht (Punkt B). Der Abstand zwischen den Markierungen (Punkte A und B) wird als Seilsteigung genommen.
  3. Mehradrige Kabel (z. B. ein Seil 18 x 19 \u003d 342 Drähte mit einem organischen Kern) haben 6 Stränge in der inneren Schicht und 12 in der äußeren Schicht. Die Schlagteilung wird dabei durch die Anzahl der Litzen in der Decklage bestimmt.
  4. 3. Die Verwerfung eines Seils aus Drähten unterschiedlichen Durchmessers, Aufbau 6 x 19 = 114 Drähte mit einem organischen Kern erfolgt gemäß den Angaben in der ersten Spalte der Tabelle. 1, und die Anzahl der Unterbrechungen als Rückweisungsrate wird als bedingt angenommen. Beim Zählen wird ein Bruch in einem dünnen Draht als 1 und ein Bruch in einem dicken Draht als 1,7 angenommen.
  5. Wenn beispielsweise sechs Brüche dünner Drähte und fünf Brüche dicker Drähte auf der Länge einer Seillänge mit einem Anfangssicherheitsfaktor von bis zu 6 vorhanden sind, beträgt die bedingte Anzahl von Brüchen 6 x 1 + 5 x 1,7 = 14,5, d.h. mehr als 12 (siehe Tabelle 1), daher wird das Seil zurückgewiesen.
  6. 4. Die Anzahl der Drahtbrüche über die Länge einer Schlaglänge als Kriterium für die Zurückweisung eines Seils, dessen Ausführung in der Tabelle nicht angegeben ist. 1 wird auf der Grundlage der in dieser Tabelle eingetragenen Daten für das Seil bestimmt, das der Anzahl der Litzen und der Anzahl der Drähte am nächsten kommt. Zum Beispiel für ein Konstruktionsseil 8 x 19 = 152 Drähte mit einem organischen Kern am nächsten gemäß Tabelle. 1 ist ein Seil 6 x 19 = 114 Drähte mit einem organischen Kern. Zur Bestimmung des Rückweisungszeichens ist die Anzahl der Brüche in einem Schlag für ein Seil aus 6 x 19 = 114 Drähten mit einer organischen Einlage mit dem Faktor 96 / 72 = 1,33 zu multiplizieren, wobei 96 und 72 die Anzahl von sind Drähte in den äußeren Lagen der Litzen des einen und des anderen Seils. Die Anzahl der Drähte in den äußeren Lagen der Litzen wird durch die Norm für das jeweilige Seil oder durch Zählen bestimmt.
  7. Tabelle 1
  8. ANZAHL DER DRAHTBRÜCHE IN DER LÄNGE EINES SEILGRUBENS, BEI DEM DAS SEIL ABGELEHNT WERDEN SOLLTE
  9. Der anfängliche Sicherheitsfaktor bei dem durch die Regeln festgelegten Verhältnis Kreuz einseitig Kreuz einseitig Kreuz einseitig Kreuz einseitigBis zu 6 12 6 22 11 36 18 36 18
    Seilkonstruktion
    6 x 19 = 1146 x 37 = 2226 x 61 = 33618 x 19 = 342
    und ein organischer Kernund ein organischer Kernund ein organischer Kern
    Seil lag
  10. Tabelle 2
  11. SEILAUSSCHLUSSRATEN IN ABHÄNGIGKEIT VON OBERFLÄCHENVERSCHLEISS ODER KORROSION
  12. " ─ ───────────────┐ │ Reduzierung des Drahtdurchmessers bei │Prozentsatz der Normbruchzahl │ │durch Oberflächenverschleiß │Drähte bei einer Schrittlänge │ │ oder Korrosion, % │ der in │ │ │ tab. 1 │ ├ ├───schung " ────schung schrikt das Rot20 │25 │60 │ │30 und mehr │50 │ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ │25 │60 │ │75 und mehr │50 │ └ └ └ └ └ └ └ └ └ (│ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ └ ─ └ └ └ └ └ ─. ────schung schrikt das Rot kurz ─ ───────────┘
  13. 5. Weist das Seil Oberflächenverschleiß oder Korrosion der Drähte auf, so ist die Anzahl der Abrisse im Verlegeschritt als Rückweisungskriterium entsprechend den Angaben in der Tabelle zu reduzieren. 2. Wenn der Verschleiß (oder die Korrosion) 40 % oder mehr des ursprünglichen Durchmessers der Drähte erreicht, muss das Seil zurückgewiesen werden.
  14. Die Bestimmung des Verschleißes oder der Korrosion der Drähte anhand des Durchmessers erfolgt mit einem Mikrometer oder einem anderen Instrument, das eine ausreichende Genauigkeit bietet. Dazu wird das Drahtende an der Bruchstelle im Bereich des größten Verschleißes gebogen. Die Messung der Restdicke des Drahtes erfolgt am gebogenen Ende nach vorheriger Entfernung von Schmutz und Rost.
  15. 6. Wenn die Anzahl der Drahtbrüche auf einer Schrittlänge geringer ist als in der Tabelle angegeben. 1 oder gemäß den Anweisungen in den Absätzen 3, 4, 5 dieses Anhangs sowie bei Vorhandensein von Oberflächenabnutzung der Drähte ohne Bruch kann die Schlinge vorbehaltlich einer sorgfältigen Überwachung ihres Zustands während regelmäßiger Inspektionen verwendet werden mit Eintragung der Ergebnisse in das Prüfbuch .
  16. 7. Wird eine gebrochene Litze in der Schlinge gefunden, darf das Seil nicht weiter bearbeitet werden.
  17. Notiz. Die Normen für das Abweisen von Seilen von Hebemaschinen sind in den „Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Hebekranen“ genehmigt. Gosgortekhnadzor von Russland 30.12.92.

Die Normen für die Ablehnung von Schlingen werden durch das Gesetz der Republik Belarus vom 10. Januar 2000 geregelt. Nr. 8,2 / 138 „über die Arbeitssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen“ und „Regeln für die Gestaltung und den sicheren Betrieb von Kranen“ und ihre zahlreichen Anwendungen.

Gemäß den Anforderungen der Vorschriften müssen Hebegurte vor der Verwendung zum Heben und Bewegen von Lasten sorgfältig überprüft werden. Die Kontrolle erfolgt durch Anschläger oder andere verantwortliche Personen.

Bei Dauerbetrieb wird die Leitungsverwerfung regelmäßig durchgeführt.

Die Ergebnisse der Prüfung werden im Tagebuch festgehalten. Ingenieure und technisches Personal, das für die Instandhaltung von Hebevorrichtungen in betriebsbereitem Zustand verantwortlich ist, einschließlich derjenigen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kränen verantwortlich sind, müssen die Hebegurte alle 10 Tage überprüfen.

In Fällen, in denen die Schlinge selten verwendet wird und das Keulen von Schlingen nicht systematisch durchgeführt wird, wird die Inspektion unmittelbar vor ihrem Einsatz durchgeführt (dh Ausgabe an Schleuderer für die Arbeit).

Bei der Prüfung von textilen Anschlagmitteln gilt das Hauptaugenmerk dem Zustand und der Unversehrtheit von Band, Haken, Greifern, Aufhängern und deren Befestigungspunkten. Wenn eine Inspektion und Zurückweisung von Anschlagseilen durchgeführt wird, wird empfohlen, besonders auf den Zustand der Seile, die Stellen, an denen das Seil geflochten ist, oder die Stellen, an denen die Seile mit einer Hülse, Haken und Aufhängern gekräuselt sind, zu achten. Bei der Inspektion von Anschlagketten muss der Zustand aller ihrer Bestandteile überprüft werden: Ketten, Haken, Verbindungsglieder usw.

Ablehnung von Textilschlingen.

Die Zurückweisung textiler Anschlagmittel ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  1. In Ermangelung eines Etiketts auf der Schlinge oder Unleserlichkeit der Informationen darüber.
  2. Bei Knoten auf den Trägerbändern des textilen Anschlagmittels
  3. Bei Querschnitten oder Rissen am Band des textilen Anschlagmittels
  4. Bei Längsrissen oder Schnitten am Band der textilen Schlinge mit einer Gesamtlänge von mehr als 10 % seiner Gesamtlänge sowie bei Einzelschnitten oder -rissen mit einer Länge von mehr als 50 mm .
  5. Bei Vorhandensein einer lokalen Schichtung des Bandes der textilen Schlinge (mit Ausnahme der Stellen, an denen die Kanten des Bandes versiegelt sind) über eine Länge von insgesamt mehr als 0,5 m. An einer der äußersten oder an zwei oder mehr inneren Nähten . (bei Bruch von drei oder mehr Nahtlinien).
  6. Wenn örtliche Bündel von Bändern einer textilen Schlinge an der Stelle der Versiegelung der Bandränder auf einer Länge von mehr als 0,2 m vorhanden sind. An einer der äußersten Nähte oder an zwei oder mehr inneren Nähten (bei Bruch von drei oder mehr Nahtlinien).
  7. Bei Ablösung der Bandkante oder Vernähung der Bänder an der Schlaufe auf einer Länge von mehr als 10 % der Länge der Versiegelung der Bandenden.
  8. Bei Vorhandensein von Oberflächenbrüchen in den Bandfäden, die durch Reiben der Schlinge an den scharfen Kanten der Last entstehen und deren Länge 10 % der Gesamtbandlänge überschreitet.
  9. Bei Beschädigung des Bandes durch Einwirkung von Chemikalien (Säuren, Laugen, Ölprodukte) mit einem Gesamtschadenswert von mehr als 10 % der Länge oder Breite des textilen Anschlagmittels oder bei Einzelschäden von mehr als 10 % die Breite der Schlinge und mehr als 50 mm. Lang.
  10. Wenn die Fäden das Band der textilen Schlinge in einem Abstand von mehr als 10 % der Breite des Bandes verlassen und wenn Durchgangslöcher von scharfen Gegenständen vorhanden sind, deren Durchmesser 10 % der Breite des Bandes übersteigt.
  11. Bei Brandlöchern durch heiße Metallspritzer, deren Durchmesser mehr als 10 % der Bandbreite beträgt, sowie bei Vorhandensein von mehr als drei Durchgangslöchern mit einem Abstand von weniger als 10 % zwischen ihnen der Breite des Bandes (unabhängig von ihrem Durchmesser).
  12. Wenn das Band zu mehr als 50 % mit Öl, Harz, Farbe, Zement oder Erde verunreinigt ist.
  13. Beim Schichten von Fäden auf Bändern einer textilen Schlinge.

An den Strukturelementen der textilen Schlinge (Klammern, Schlaufen, Anhänger, Glieder usw.) ist nicht zulässig:

  1. Risse jeder Größe.
  2. Oberflächenverschleiß oder Dellen, die zu einer Verringerung der Querschnittsfläche des Elements um 10 % oder mehr führen.
  3. Verformungen des Elements, die zu einer Änderung seiner ursprünglichen Größe um mehr als 3 % führen.
  4. Beschädigung von Befestigungselementen und Schraubverbindungen.

Ablehnung von Anschlagseilen.

Stahlseilschlingen nach GOST 25573-82 dürfen in folgenden Fällen nicht arbeiten:

  1. Fehlender Pass für die Schlinge, Etiketten mit den angegebenen Informationen über die Schlinge
  2. Bei Knoten, Knicken, Falten oder Verdrehungen des Kabels am Seil.
  3. Für den Fall, dass der Durchmesser des Kabels durch Verschleiß oder Korrosion um 7 % oder mehr abgenommen hat
  4. Bei einer Verringerung des Durchmessers der Außendrähte des Kabels aufgrund von Verschleiß oder Korrosion um 40 % oder mehr.
  5. Bei Strangbruch.
  6. Beim Herauspressen des Seilkerns
  7. Wenn das Verbindungsmittel durch Temperatur oder Lichtbogen beschädigt wird
  8. Wenn die Kausche der Schlinge verformt ist.
  9. Der Verschleiß des Kauschenabschnitts übersteigt 15 %
  10. Bei Rissen in der Presshülse oder Maßänderung um mehr als 10 %
  11. Bei fehlenden Sicherheitsschlössern an Haken oder anderen Lastaufnahmeelementen des Anschlagseils

Wenn einer dieser Schäden auftritt, werden die Anschlagseile zurückgewiesen. Die fortgesetzte Verwendung einer solchen Schlinge ist gefährlich.

An den Elementen der Seilschlinge (Glieder, Haken, Leier, Aufhängung usw.) sind nicht akzeptabel:

  1. Verformungen, die zu einer Größenänderung des Anschlagmittelelements um mehr als 3 % führen.

Ablehnung von Anschlagketten.

Die Ablehnung von Anschlagketten ist zwingend erforderlich, wenn:

  1. Bei Fehlen und Beschädigung des Etiketts der Schlinge sowie bei Fehlen eines Reisepasses für die Schlinge
  2. Wenn die gekennzeichneten Symbole auf den Hebegurtelementen nicht lesbar sind
  3. Wenn der Unterschied in der Länge der Schlingenäste während des freien Durchhangs mehr als 15 mm beträgt, ist das Keulen der Schlinge obligatorisch
  4. Für den Fall, dass das Kettenglied, die Verbindungsglieder und die Aufhänger um mehr als 5 % ihrer ursprünglichen Größe verlängert werden
  5. Wenn durch Verschleiß der Querschnittsdurchmesser von Kettengliedern oder Verbindungsgliedern um mehr als 8 % abgenommen hat
  6. Bei fehlenden Sicherheitsschlössern an den Haken oder Lastaufnahmeelementen des Kettengehänges

Wenn einer der aufgeführten Mängel festgestellt wird, werden die Anschlagketten zurückgewiesen.

An den Elementen des Kettengehänges (Bügel, Haken, Verbindungsglieder usw.) sind nicht zulässig:

  1. Risse jeder Größe, Delamination, Risse und Haarrisse
  2. Oberflächenverschleiß und Dellen, die die Querschnittsfläche der Elemente der Schlinge um 10% oder mehr reduzieren
  3. Verformungen, die zu einer Änderung der Abmessungen des Anschlagelements um mehr als 5 % führen
  4. Schäden an Befestigungselementen von Elementen und Gewindeverbindungen.

Nutzungsbedingungen für Schlingen.
Seilschlingen werden mit einer statischen Belastung geprüft, die 10 Minuten lang die Tragfähigkeit der Schlinge um das 1,25-fache übersteigt. Anschlagseile werden gem GOST 25573-82. Bei einschichtigem Betrieb ist ein einwandfreier Betrieb gewährleistet 3 Monate.

Kettenschlingen werden mit einer statischen Belastung getestet, die die Tragfähigkeit der Schlinge um 1,25 für 10 Minuten übersteigt. Die einwandfreie Funktion des Kettengehänges ist bei Einschichtbetrieb gewährleistet 6 Monate ab Inbetriebnahme der Schlinge.

Textilschlingen werden 10 Minuten lang mit einer statischen Belastung getestet, die die Tragfähigkeit der Schlinge um das 1,25-fache übersteigt. Die einwandfreie Funktion des textilen Anschlagmittels ist bei Einschichtbetrieb gewährleistet 1. Monat ab dem Datum der Aufnahme des Betriebs.

ES IST VERBOTEN, SCHNÜRE ZU VERWENDEN, UM PERSONEN ZU HEBEN UND ZU VERSICHERN!!!

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