Stellenbeschreibung für Rigger. Stellenbeschreibung Lagerarbeiter. Vorwort zur Stellenbeschreibung

1. Der Ort, an dem die Arbeiten hinsichtlich der Menge und des Warenverkehrs durchgeführt werden, muss sich in befinden

Die Öffnungszeiten sind gut beleuchtet. Bei unzureichender Beleuchtung oder starkem Schneefall muss die Arbeit mit dem Kran eingestellt werden, wenn der Kranführer die vom Schleudergerät gegebenen Signale nicht wahrnimmt.

2. Der Monteur – Anschläger muss dafür sorgen, dass sich am Arbeitsort beim Heben von Lasten keine Personen aufhalten, die nicht direkt mit der Bedienung des Krans zu tun haben.

3. Beim Festmachen der Ladung müssen die Festmacherseile und -ketten auf der Hauptmasse der Ladung platziert werden oder die Ladung muss an speziell dafür vorgesehenen Vorrichtungen (Rahmen, Scharniere) aufgehängt werden. Die Ladung muss so befestigt werden, dass ein möglicher Verlust der Ladung oder eines Teils davon (Bretter, Baumstämme, Stangen) ausgeschlossen ist und eine stabile Lage der Ladung beim Bewegen gewährleistet ist. Fixierseile und -ketten müssen ohne Knoten oder Schlaufen angebracht werden; unter den scharfen Kanten der Ladung sollten Polster angebracht werden, um die Seile vor Beschädigungen zu schützen.

4. Das Anschlagen von Stahlbetonprodukten muss unter Verwendung aller mit der Last vorhandenen Schlaufen erfolgen. Diese Anforderung muss beim Heben anderer Lasten erfüllt werden, die mit Schlaufen, Ösen und Achsen ausgestattet sind.

Das Heben von Stahlbeton und Betonprodukten ohne Kennzeichnung und Angaben zum Gewicht der Produkte ist verboten.

5. Das Heben und Bewegen kleinteiliger Lasten muss in speziell dafür vorgesehenen Behältern erfolgen und das Herausfallen einzelner Lasten muss ausgeschlossen sein.

6. Beim Heben einer Last, deren Gewicht nahe der zulässigen Tragfähigkeit liegt, muss diese zunächst auf eine Höhe von maximal 200–300 mm angehoben werden, um die Zuverlässigkeit der Bremse zu überprüfen. Ist eine Korrektur des Anschlagmittels erforderlich, muss die Last abgesenkt werden.

7. Beim Heben einer Last, die in der Nähe einer Wand, einer Säule, eines Stapels, eines Eisenbahnwaggons, einer Maschine oder einer anderen Ausrüstung installiert ist, dürfen sich der Schleuderer (und andere Personen) nicht zwischen der gehobenen Last und den angegebenen Teilen des Gebäudes oder der Ausrüstung aufhalten; diese Anforderung muss auch beim Absenken der Last erfüllt sein. Der Schleuderer muss diesen Bereich verlassen. Der Schleuderer sollte sich beim Heben oder Senken einer Last nicht auf der Rückseite eines Fahrzeugs oder auf einem Eisenbahnwaggon und einer Plattform befinden.

8. Das Absenken der transportierten Last ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle zulässig, wo ein Herabfallen, Umkippen oder Verrutschen der zu montierenden Last ausgeschlossen ist. Damit sich die Anschlagmittel leicht und beschädigungsfrei unter der Last entfernen lassen, müssen am Aufstellort der Last zunächst stabile Abstandshalter angebracht werden. Der Schleuderer muss die Ladung gleichmäßig stapeln und abbauen, ohne die Abmessungen zu verletzen und ohne die Durchgänge zu blockieren.

9. Beladen oder entladen Sie keine Fahrzeuge, wenn sich Personen in der Kabine befinden. Lasten müssen auf Plattformen und Trolleys platziert und entfernt werden, ohne dass das Gleichgewicht gestört wird.

10. Vor dem Heben einer Last mit Schwenkkranen muss der Rigger-Slinger anhand der Anzeige prüfen, ob der vom Kranführer aktualisierte Auslegerradius dem Gewicht der zu hebenden Last entspricht.

11. Der Monteur muss sicherstellen, dass sich die Lastseile des Krans vor dem Anheben der Last in einer vertikalen Position befinden und ein Hochziehen der Last am Haken bei schräger Spannung der Seile nicht zulassen.

12. Vor jedem Heben oder Bewegen einer Last muss der Anschläger persönlich dem Kranführer oder Stellwerkswärter das entsprechende Zeichen geben und sich zuvor vergewissern, dass der Anschläger an der Spitze die Last aufnehmen kann und die Last sicher gesichert ist Kronen tragen und von nichts gehalten werden, sich beim Heben an nichts verfangen und dass sich Personen nicht in der Nähe der Last oder in der Reichweite des Krans befinden. Das Entfernen der Schlingen von der Last oder vom Haken ist zulässig, nachdem die Last sicher befestigt wurde.

13. Vor dem horizontalen Bewegen der Last muss der Anschlagmann überwachen und sicherstellen, dass die Last auf eine Höhe von mindestens 0,5 Metern über auf dem Weg befindlichen Gegenständen angehoben wird. Beim Bewegen der Last muss der Anschlagmann diese begleiten und sicherstellen dass die Last nicht über Menschen hinwegrutscht und sich an nichts festhalten kann.

14. Der Rigger-Slinger darf die Last nicht begleiten, wenn die Last und der Weg, auf dem sie sich bewegt, von einer Stelle aus sichtbar sind oder wenn das Begleiten der Last nicht möglich ist (bei der Wartung von Turm- und anderen Kränen). Im letzteren Fall muss der Kranführer die Last überwachen, und wenn sich die Last in einem Bereich befindet, der von der Kabine des Kranführers aus nicht einsehbar ist, muss ein Anschläger oder Stellwerkswärter sie von seinem Arbeitsplatz aus überwachen.

15. Um lange und sperrige Lasten beim Heben oder Bewegen zu drehen und ein spontanes Drehen zu verhindern, muss der Schleuderer spezielle Abspannvorrichtungen (Seile, Haken) der erforderlichen Länge verwenden.

16. Während der Arbeit ist es dem Rigger-Slinger untersagt:

Heben Sie eine Last an, die mit Erde bedeckt, gefroren, mit anderen Lasten beladen, mit Stiefeln verstärkt oder mit Beton gefüllt ist und auf Drehungen steht;

Heben Sie eine Last, die sich in einer instabilen Position befindet und an einem Horn eines Doppelhornhakens hängt, in einem über den Seiten gefüllten Behälter an;

Korrigieren Sie mit Hammerschlägen, Brecheisen usw. die Festmacherleinen und Ketten, mit denen die angehobene Last festgebunden ist;

Heißes Bitumen und andere Kitte, ohne dass ein Mechaniker Hebebehälter und Scharniere überprüft, wenn an den Hebepunkten keine hermetisch verschlossenen Deckel und Zäune von Gefahrenbereichen vorhanden sind;

Heben oder senken Sie die Stützen (Ausleger) von Autokranen, wenn Sie diese installieren oder bewegen.

Halten oder korrigieren Sie die von der Ladung rutschenden Zurrseile oder -ketten. Wenn ein Abrutschen festgestellt wird, muss der Schleuderer ein Signal zum Absenken der Last geben und dann den Gurt korrigieren.

Sich auf einer angehobenen oder bewegten Last aufhalten oder anderen Personen erlauben, sich darauf aufzuhalten;

Sich unter einer angehobenen oder bewegten Last befinden;

Ziehen Sie die Last beim Heben, Bewegen oder Senken aus der Vertikalen.

17. Stellt der Anschläger während der Arbeit eine Störung des Kranes oder der Kranbahn fest, hat er dies dem Kranführer und der ihm unterstellten Person zu melden.

18. Hebeseile, Ketten und Behälter, die während der Arbeit unbrauchbar werden, dürfen nicht am Arbeitsplatz aufbewahrt werden, sondern müssen dem Verantwortlichen des Hebezeugbetriebs übergeben werden.

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Vorwort zur Stellenbeschreibung

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Rigger 5. Kategorie“ gehört zur Kategorie „Arbeiter“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen: berufliche und technische Ausbildung. Fortbildung und Berufserfahrung im Beruf des Riggers der 4. Kategorie – mindestens 1 Jahr.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Entwurf verschiedener Hebemechanismen und Takelageausrüstung;
- Regeln und Methoden zum Anschlagen besonders kritischer schwerer Lasten, Einheiten und Konstruktionen während ihrer Bewegung, Montage, Demontage und Installation auf dem Konstruktionszeichen oder Fundament;
- Regeln für die Durchführung besonders komplexer Montagearbeiten in verschiedenen Lastpositionen und Gelände;
- Methoden zur Bestimmung der Masse und des Schwerpunkts von Produkten, Strukturen und Strukturen, die angehoben und bewegt werden;
- Regeln für die Auswahl und Prüfung von Kabeln, Seilen, Ketten und Spezialgeräten in Abhängigkeit von Gewicht, Abmessungen und Konfiguration der Ladung.

1.4. Auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) wird ein Rigger der 5. Kategorie auf die Stelle berufen und von der Stelle entlassen.

1.5. Ein Rigger der 5. Kategorie berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Ein Rigger der 5. Kategorie überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Während der Abwesenheit wird ein Rigger der 5. Kategorie durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Führt Montagearbeiten mit horizontaler und vertikaler Bewegung, Montage, Demontage und Installation auf der Konstruktionsmarke oder dem Fundament von Maschinen, Mechanismen und Werkzeugmaschinen mit einem Gewicht von über 50 Tonnen durch, die vom Montagemonteur besondere Präzision, Verantwortung und Genauigkeit bei der Arbeit erfordern, unter Verwendung von Kränen und Winden , Faddeys und andere Spezialgeräte.

2.2. Bestimmt die Masse und den Schwerpunkt gemischter und montierter Einheiten und Strukturen.

2.3. Wählt und prüft Kabel, Seile, Ketten und Spezialgeräte entsprechend dem Gewicht und der Konfiguration der Last.

2.4. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2.5. Kennt und befolgt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeitsschutz und Umweltschutz, befolgt die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung.

3. Rechte

3.1. Ein Rigger der 5. Klasse hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Ein Rigger der 5. Kategorie hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, bei der Erfüllung seiner Amtspflichten und der Ausübung seiner Rechte Hilfe zu verlangen.

3.4. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung und des Inventars zu verlangen.

3.5. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, sich mit Entwurfsdokumenten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, Dokumente, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben und Führungsaufträge erforderlich sind.

3.7. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Ungereimtheiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Ein Rigger der 5. Kategorie hat das Recht, sich mit Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Ein Rigger der 5. Kategorie ist für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) Nichtnutzung der eingeräumten Rechte verantwortlich.

4.2. Ein Rigger der 5. Kategorie ist verantwortlich für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorkehrungen, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

4.3. Ein Rigger der 5. Kategorie ist für die Offenlegung von Informationen über eine Organisation (Unternehmen/Institution) im Zusammenhang mit einem Geschäftsgeheimnis verantwortlich.

4.4. Ein Rigger der 5. Kategorie ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen interner Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen/Institution) und gesetzlicher Anordnungen der Geschäftsführung verantwortlich.

4.5. Ein Rigger der 5. Kategorie haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Ein Rigger der 5. Kategorie ist dafür verantwortlich, einer Organisation (Unternehmen/Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung materiellen Schaden zuzufügen.

4.7. Ein Rigger der 5. Kategorie ist für die rechtswidrige Nutzung erteilter behördlicher Befugnisse sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.

Rigger 3. Kategorie Merkmale der Arbeit. Durchführung von Montagearbeiten zur horizontalen und vertikalen Bewegung, Montage, Demontage und Installation auf einem Fundament, einer Plattform oder einem Wagen von Maschinen, Mechanismen, Werkzeugmaschinen und anderen Lasten mit einem Gewicht von über 5 bis 25 Tonnen. Manuelles Tragen, Heben und Senken auf verschiedene Etagen von Räumlichkeiten Ladung, die besondere Sorgfalt erfordert: Klaviere, Flügel, Laborgeräte usw. Montage, Montage und Demontage von Blöcken, Hebezeugen, Ankern, Masten und Flaschenzügen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen. Sichern und Entfernen von Streben und Abspannseilen. Bau von temporären Käfigen aus Schwellen. Demontage und Montage von Holzflößen-Takelagen – Ketten, Kabel, Anker und deren Reparatur direkt auf den Flößen. Einbau auf Pkw-Plattformen. Spleißen von Metallkabeln bis 25 mm Durchmesser und Seilen bis 40 mm Durchmesser. Herstellung von Anschlagmitteln aller Art. Durchführung notwendiger Klempner- und Zimmererarbeiten.

Rigger 3. Kategorie Muss wissen: Geräte und Regeln für die Verwendung von Hebemechanismen und Anschlagmitteln zum Bewegen und Installieren verschiedener Lasten, Maschinen und Werkzeugmaschinen; zulässige Belastungsnormen für Kabel, Seile, Ketten und Anschlagmittel; Arten von Rigging-Einheiten, Schlingen und Griffen; Regeln für den Bau temporärer Tribünen aus Schwellen; Methoden und Regeln zum Entfernen, Reparieren und Installieren von Takelagen; die Hauptanforderungen von Gosgortekhnadzor für die Herstellung von Takelagearbeiten.


Die Frage wurde durch Beschluss des Staatlichen Komitees für Arbeit und Soziales der UdSSR und des Sekretariats des Gesamtgewerkschaftszentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31/3-30 genehmigt
(in der geänderten Fassung:
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitsausschusses der UdSSR, des Sekretariats des Allgewerkschaftlichen Zentralrats der Gewerkschaften vom 12.10.1987 N 618/28-99 vom 18.12.1989 N 416/25-35 vom 05 /15/1990 N 195/7-72, vom 22.06.1990 N 248/10-28,
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR vom 18.12.1990 N 451,
Beschlüsse des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 24. Dezember 1992 N 60 vom 11.02.1993 N 23 vom 19.07.1993 N 140 vom 29.06.1995 N 36 vom 01.06. 1998 N 20, vom 17.05.2001 N 40,
Verordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2007 N 497, vom 20. Oktober 2008 N 577, vom 17. April 2009 N 199)

Rigger

§ 307. Rigger (2. Kategorie)

Merkmale der Arbeit. Durchführung von Montagearbeiten zur horizontalen und vertikalen Bewegung, Verzurrung, Befestigung und Installation verschiedener Ladungen, Geräte, Produkte usw. auf Karren oder Plattformen. mit einem Gewicht von bis zu 5 Tonnen mithilfe von Winden, Hebezeugen, Hebern, Böcken und Rampen. Bewegen von Lasten mit Seilaufwicklung beim Anschlagen. Bau von Decks, Regalen, temporären Gehwegen und Vorrichtungen. Waschen, Reinigen, Schmieren, Trocknen, Auswählen und Verlegen der Takelage nach Art und Größe. Auslegen und Aufwickeln von Kabeln und Seilen sowie Aufbrechen von Geflechten mit Flechtenden. Markieren und Vorbereiten der Takelage für den Versand. Einfache Takelage herstellen.

Muss wissen: Vorrichtung und Regeln für die Verwendung einfacher Anschlagmittel beim Transport von Gütern, Geräten und Produkten; Regeln für das Anschlagen leichter Ladung; Methoden zum Bau temporärer Decks, Gehwege und Rampenstützen; Regeln zum Zerlegen, Schmieren, Trocknen und Lagern von Takelage; Arten einfacher Takelagegeräte und Methoden zu ihrer Herstellung; Grundlagen des Klempner- und Tischlerhandwerks.

§ 308. Rigger (3. Kategorie)

Merkmale der Arbeit. Durchführung von Montagearbeiten zur horizontalen und vertikalen Bewegung, Montage, Demontage und Installation auf einem Fundament, einer Plattform oder einem Wagen von Maschinen, Mechanismen, Werkzeugmaschinen und anderen Lasten mit einem Gewicht von über 5 bis 25 Tonnen. Manuelles Tragen, Heben und Senken auf verschiedene Etagen von Räumlichkeiten Ladung, die besondere Sorgfalt erfordert: Klaviere, Flügel, Laborgeräte usw. Montage, Montage und Demontage von Blöcken, Hebezeugen, Ankern, Masten und Flaschenzügen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen. Sichern und Entfernen von Streben und Abspannseilen. Bau von temporären Käfigen aus Schwellen. Demontage und Montage von Holzflößen-Takelagen – Ketten, Kabel, Anker und deren Reparatur direkt auf den Flößen. Einbau auf Pkw-Plattformen. Spleißen von Metallkabeln bis 25 mm Durchmesser und Seilen bis 40 mm Durchmesser. Herstellung von Anschlagmitteln aller Art. Durchführung notwendiger Klempner- und Zimmererarbeiten.

Muss wissen: Geräte und Regeln für die Verwendung von Hebemechanismen und Anschlagmitteln zum Bewegen und Installieren verschiedener Lasten, Maschinen und Werkzeugmaschinen; zulässige Belastungsnormen für Kabel, Seile, Ketten und Anschlagmittel; Arten von Rigging-Einheiten, Schlingen und Griffen; Regeln für den Bau temporärer Tribünen aus Schwellen; Methoden und Regeln zum Entfernen, Reparieren und Installieren von Takelagen; die Hauptanforderungen von Gosgortekhnadzor für die Herstellung von Takelagearbeiten.

§ 309. Rigger (4. Kategorie)

Merkmale der Arbeit. Durchführung von Takelagearbeiten zur horizontalen und vertikalen Bewegung, Montage, Demontage und Installation auf der Konstruktionsmarke oder dem Fundament von Maschinen, Mechanismen, Werkzeugmaschinen mit einem Gewicht von über 25 bis 50 Tonnen. Installation, Installation und Demontage von Blöcken, Hebezeugen, Ankern, Masten und Flaschenzügen eine Tragfähigkeit von über 10 Tonnen. Herstellung von Schlingen, Abdichten von Schlingen und Kauschen. Inspektion und Prüfung von Kabeln, Seilen, Ketten und anderen Anschlagmitteln. Bau von Böcken und Käfigen aus Schwellen. Spleißen von Metallkabeln mit einem Durchmesser über 25 mm und Seilen mit einem Durchmesser über 40 mm.

Muss wissen: Entwurf und Regeln für die Verwendung von Hebemechanismen und Takelagegeräten, Methoden zu deren Ausrüstung und Prüfung; Tragezeiten und Prüfregeln für Kabel und Seile; Regeln zum Heben und Bewegen von Geräten, Maschinen, Mechanismen, Werkzeugmaschinen und Produkten.

§ 310. Rigger (5. Kategorie)

Merkmale der Arbeit. Durchführung von Montagearbeiten zur horizontalen und vertikalen Bewegung, Montage, Demontage und Installation auf der Konstruktionsmarke oder dem Fundament von Maschinen, Mechanismen, Werkzeugmaschinen mit einem Gewicht von über 50 Tonnen, die vom Montagemonteur besondere Präzision, Verantwortung und Genauigkeit bei der Arbeit erfordern, unter Verwendung von Kränen, Winden, Hebezeuge und andere Spezialgeräte. Bestimmung der Masse und des Schwerpunkts bewegter und montierter Einheiten und Strukturen. Auswahl und Prüfung von Kabeln, Seilen, Ketten und Spezialgeräten entsprechend dem Gewicht und der Konfiguration der Last.

Muss wissen: Entwurf verschiedener Hebemechanismen und Takelageausrüstung; Regeln und Methoden zum Anschlagen besonders kritischer schwerer Lasten, Einheiten und Bauwerke beim Bewegen, Montieren, Demontieren und Aufstellen auf der Baumarke oder dem Fundament; Regeln für die Durchführung besonders komplexer Montagearbeiten unter verschiedenen Geländebedingungen und Lastpositionen; Methoden zur Bestimmung der Masse und des Schwerpunkts von angehobenen und bewegten Produkten, Bauwerken und Bauwerken; Regeln für die Auswahl und Prüfung von Kabeln, Seilen, Ketten und Sondergeräten in Abhängigkeit von Gewicht, Abmessungen und Konfiguration der Ladung.

Stellenbeschreibung Lagerarbeiter[Name der Firma]

Diese Stellenbeschreibung wurde gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Tarif- und Qualifikationsverzeichnisses für Arbeit und Berufe der Arbeitnehmer in der Volkswirtschaft der UdSSR, genehmigt durch Beschluss des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR, entwickelt und genehmigt und des Sekretariats des Allrussischen Zentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31/3-30 und andere Vorschriften Rechtsakte zur Regelung der Arbeitsbeziehungen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Ein Lagerarbeiter gehört zur Kategorie der Arbeiter und ist [Name der Position des unmittelbaren Vorgesetzten] direkt unterstellt.

1.2. Für die Position des Lagerarbeiters wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung angenommen, ohne dass eine Berufserfahrung erforderlich ist.

1.3. Ein Lagerarbeiter wird auf Anordnung von [Name der Position des Leiters] auf eine Stelle berufen und von dieser entlassen.

1.4. Ein Lagerarbeiter muss wissen:

Produktpalette (Waren) und Regeln für deren Lagerung;

Möglichkeiten zur Verlängerung der Haltbarkeit von Produkten;

Regeln zum Sortieren und Verpacken von Produkten;

Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz;

Technologischer Prozess der durchgeführten Arbeiten;

Regeln für den technischen Betrieb und die Pflege von Anlagen, Geräten und Werkzeugen, mit denen er arbeitet oder Dienstleistungen erbringt;

Sparmodus und rationeller Einsatz materieller Ressourcen;

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Interne Arbeitsvorschriften;

Regeln der Hygiene und persönlichen Hygiene;

Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften und -vorschriften;

Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung;

Regeln für den Warenverkehr und die Lagerung;

Industriealarme, Regeln zur Steuerung von Hebe- und Transportgeräten.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Der Lagerarbeiter hat folgende berufliche Aufgaben:

2.1. Be- und Entladen von Produkten (Waren).

2.2. Lagerinterne Verarbeitung von Produkten (Waren):

Sortieren von Produkten nach Haltbarkeit und anderen festgelegten Merkmalen;

Legen, Tragen, Verpacken;

Wiegen und lagern.

2.3. Überprüfung der Übereinstimmung von Name, Gewicht und anderen Eigenschaften des Produkts (der Ware) mit den Begleitpapieren.

2.4. Durchführung einer externen Inspektion von Produkten (Waren) und Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit von Verpackungen.

2.5. Gewährleistung der Sicherheit der gelagerten Produkte (Waren).

2.6. Überwachung des Zustands von Produkten (Waren) während der Lagerung.

2.7. Sortierung und Reparatur von Containern.

2.8. Durchführung von Arbeiten zur Schichtannahme und -abgabe, Reinigung des Arbeitsplatzes, der Geräte, Werkzeuge sowie deren Erhaltung im ordnungsgemäßen Zustand, Reinigung der Geräte, Pflege der erstellten technischen Dokumentation.

2.9. Einhaltung der Arbeits- und Produktionsdisziplin.

2.10. [Andere berufliche Aufgaben].

3. Rechte

Ein Lagerarbeiter hat das Recht:

3.1. Für alle in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen sozialen Garantien.

3.2. Kostenlose Bereitstellung von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung.

3.3. Fordern Sie die Schaffung von Bedingungen für die Ausübung Ihrer beruflichen Pflichten, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung, des Inventars, eines Arbeitsplatzes, der den Hygiene- und Hygienevorschriften und -vorschriften entspricht usw.

3.4. Von der Leitung der Organisation verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten und der Ausübung von Rechten Unterstützung leistet.

3.5. Vorschläge zur Verbesserung der Organisation und Arbeitsweise der Unternehmensleitung zur Prüfung einreichen.

3.6. Machen Sie sich mit Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung in Bezug auf ihre Aktivitäten vertraut.

3.7. Verbessern Sie Ihre beruflichen Qualifikationen.

3.8. Andere in der Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehene Rechte.

4. Verantwortung

Der Lagerarbeiter ist verantwortlich für:

4.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der in dieser Weisung vorgesehenen Pflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

4.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Für die Verursachung eines materiellen Schadens beim Arbeitgeber – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß [Name, Nummer und Datum des Dokuments] erstellt.

Leiter der Struktureinheit

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Vereinbart:

Leiter der Rechtsabteilung

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

Ich habe die Anleitung gelesen:

[Initialen, Nachname]

[Unterschrift]

[Tag Monat Jahr]

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